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   VG Stuttgart, 06.07.2010 - 12 K 416/10   

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https://dejure.org/2010,16833
VG Stuttgart, 06.07.2010 - 12 K 416/10 (https://dejure.org/2010,16833)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.2010 - 12 K 416/10 (https://dejure.org/2010,16833)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 12 K 416/10 (https://dejure.org/2010,16833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Stornokosten wegen Nichtteilnahme an einer Schulfahrt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung der Eltern einer Schülerin zur Zahlung von Stornokosten nach Absage eines Schullandheimaufenthalts trotz verbindlicher Anmeldung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 977
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Braunschweig, 22.06.2004 - 6 A 149/04

    Übernahme eines Kostenbeitrages für eine Klassenfahrt durch die Eltern; Eröffnung

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2010 - 12 K 416/10
    Die im Rahmen dieses Schulverhältnisses bestehenden Rechtsbeziehungen sind öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. Gerichtsbescheid des erkennenden Gerichts vom 28.09.2004 - 10 K 2209/04 - VG Braunschweig, Urteil vom 22.06.2004, NJW 2005, 698).
  • VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 21/05

    Zahlungsanspruch des Schulträgers gegen Schüler wegen Nichtteilnahme an einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2010 - 12 K 416/10
    Die Durchsetzung der Forderung durch Leistungsbescheid ist mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht zulässig (vgl. Gerichtsbescheid des erkennenden Gerichts vom 02.06.2009 - 10 K 2444/08 - m.w.N.; VG des Saarlandes, Urteil vom 10.03.2006 - 1 K 21/05 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15

    Zum wichtigen Grund im Sinne des § 76 Abs 2 S 3 Nr 3 SchulG BW für die Anordnung

    Die Eltern stehen der Verwaltung nicht als Außenstehende gegenüber, sondern sind in gewissem Umfang in das Schulverhältnis eingebunden (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 06.07.2010 - 12 K 416/10 -, NVwZ-RR 2010, 977, 978).
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